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Zur Veranschaulichung der Arbeitsweise mit dem Leitfaden Barrierefreies Bauen im Verfahrensablauf der RBBau wird hier seine Anwendung beispielhaft für ein fiktives Projekt in den verschiedenen Verfahrensschritten dargestellt. vgl. RBBau
Als Grundlage wird mit einem Besucherzentrum einer Bundesstiftung ein idealisiertes, typisches Bauvorhaben des Bundes gewählt. Die Lage des Bauvorhabens in einer topographisch bewegten Innenstadt sowie ein Raumprogramm, das sowohl öffentliche Bereiche als auch Arbeitsstätten und Außenraumnutzungen umfasst, berührt zahlreiche Handlungsfelder und veranschaulicht umfassend die Anforderungen an das Barrierefreie Bauen.
Kapitel 1.1, Kapitel 1.2, Kapitel 1.3, Kapitel 1.4 und Kapitel 1.5
vgl. Konzept Barrierefreiheit
In der Innenstadt von Z ist bereits ein schlüssiges Orientierungs- und Leitsystem, das auch die Belange sensorisch oder kognitiv eingeschränkter Menschen berücksichtigt, vorhanden.
Da vorgesehen ist, den zum Grundstück der Stiftung gehörenden Hof öffentlich nutzbar zu machen, wird eine Gestaltung gewählt, die auf das öffentliche Orientierungs- und Leitsystem aufbaut. Das vorhandene Orientierungs- und Leitsystem basiert auf einer klaren Zonierung und gliedert sich in eine Zone für die Fortbewegung/Erschließung sowie eine Zone für Ausstattungselemente und Auslagen.
Das Prinzip der Zonierung wird in Form von Gehbahnen im neu angelegten „Stadthof“ aufgegriffen, welche die Verbindung zum Haupteingang, zum Café und zu den barrierefreien Stellplätzen herstellen. Dabei ist in Anlehnung an die bestehende Materialwahl eine visuelle und kontrastierende Differenzierung zwischen Gehbahnen und Aufenthaltsbereichen vorgesehen. Damit kann im Bereich der geplanten Außengastronomie eine klar von temporärer Möblierung freizuhaltende Zone definiert werden.
Der visuell und taktil kontrastreich gestaltete Materialwechsel zwischen Gehbahnen und sonstigen Platzflächen wird im „Stadthof“ als durchgängige Leitlinie für sensorisch und kognitiv eingeschränkte Menschen entwickelt. Die Leitlinien schließen an die in der Fußgängerzone analog ausgebildeten Leitlinien an und ergeben somit ein durchgängig schlüssiges Leitsystem.
Im Gartenhof ist der Wechsel zwischen Wegebelag und Rasen- beziehungsweise Heckenfläche als durchgängige Leitlinie entwickelt.
Im „Stadthof" sind die Gehbahnen durchgängig in einem hellen Granitmaterial vorgesehen, die Außengastronomie beziehungsweise Bereiche für Auslagen dagegen in anthrazitfarbenenem Granit.
Im Garten besteht ein wahrnehmbarer visueller Kontrast zwischen den Vegetationsflächen und dem hellen Wegebelag.
Die Gehbahnen im „Stadthof" sind als großformatige Granitplatten mit relativ engem Fugenbild vorgesehen. Die Aufenthaltsflächen werden aus bruchrauem Kleinsteinpflaster hergestellt, das einen deutlichen taktilen Kontrast zu den Platten aufweist.
Als Verbindung zwischen den barrierefreien Stellplätzen und dem Haupteingang ist ein Wegeband aus gesägtem Kleinsteinpflaster innerhalb der Platzfläche vorgesehen. Im Garten ist der Strukturkontrast zwischen den Vegetationsflächen und den glatten, aus enzymgebundenem Grand hergestellten, Gartenwegen taktil erfassbar.
Die Gehbahnen im Stadthof sind mit Wandleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 3,5 m vorgesehen. Das gewählte LED-Leuchtmittel ermöglicht eine auf die tatsächlichen Lichtverhältnisse angepasste Steuerung der Lichtmenge.
Ein wichtiges Element des Leitsystems bilden die Eingangstüren. Sie sind in ihrer Ausformung und Umrahmung durch den hellen Naturstein betont, um intuitiv erkannt zu werden. Die Haupteingangstür wird durch einen Bewegungssensor gesteuert und unterstützt damit die Führung in das Gebäude hinein. Im Windfang ist die Sauberlaufmatte in das Material- und Farbkonzept miteinbezogen und bildet ein Element des Leitsystems. Alle Türschwellen sind so ausgebildet, dass ein ebenflächiger Eingang möglich ist. Um Eindringen von Regenwasser durch Schlagregen zu verhindern, sind die Schwellen beziehungsweise Sauberlaufzonen mit ebenflächigen Entwässerungsrinnen kombiniert.
Bodenbelagskonzept
Die wichtigsten Elemente des Leitsystems sind die Zonierung der Fußbodenmaterialität und die Farbigkeit beziehungsweise Leuchtdichte. Das Eichenparkett (Leuchtdichte ...) wird mit einem anthrazitfarbenen Linoleumbelag (Leuchtdichte …) kombiniert. Die Holztreppenstufen sind aus massiver Eiche in gleichem Farbton wie der Eichenboden. Der differenzierte Bodenbelag ist nicht nur visuell, sondern auch taktil wahrnehmbar. Der Übergang der beiden Materialien wird durch ein Messingprofil ausgebildet, das durch den Langstock erkennbar ist (siehe Detail 05.01.19).
Die kontrastreiche Wandgestaltung bezieht sich darüber hinaus auf folgende unterstützende Sonstige Leitelemente: Die Wände sind in folgenden Farbtönen gestaltet: (RAL …), die Zargen und Fußleisten sind fast weiß (RAL …), die Türblätter sind nach Wichtigkeit differenziert: wichtige Türen (RAL …), untergeordnete Türen (RAL …).
Markierungen an den Treppenhandläufen als Bestandteil des Orientierungssystems geben die jeweilige Etage an.
Taktile Geschosspläne sind im Maßstab 1:100 in die Informationstheke integriert.
Das Beleuchtungskonzept unterstützt die Raumgliederung.Die Materialübergänge im Boden werden durch punktuelle Beleuchtung markiert. Der Foyerbereich ist gleichmäßig flächig ausgeleuchtet. Die Informationstheke wird mit 1000 lx als hellste Stelle des Foyers wahrgenommen. Schattenbildungen und Blendungen werden entsprechend minimiert.
Das Erschließungskonzept ist einfach und verständlich entwickelt und bindet die Eingänge auf direktem Wege an. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Wegeführung für alle Nutzer des Gebäudes. Darüber hinaus verbleibt die Option, einen separaten, ebenfalls barrierefrei ausgebildeten Mitarbeitereingang über den Garten zu erschließen.
Die Gehbahnbreite im Hof ist mit 1,2 m so gewählt, dass eine komfortable Gehbreite für Fußgänger sowie Rollstuhl- und Rollatornutzer gewährleistet ist. Für Begegnungsfälle sind ausreichend Ausweichflächen vorhanden.
Im Garten ist sowohl für den Hauptweg als auch für die Nebenwege eine Wege- und Terrassenbreite von 1,5 bis 2,0 m berücksichtigt. Damit ist ein komfortables Rangieren, auch für Rollstuhlfahrer, sichergestellt.
Aufgrund der topografischen Ausgangssituation können im „Stadthof“ durchgängig Gehwegneigungen unter 3 Prozent beziehungsweise abschnittsweise 4 Prozent hergestellt werden. Am Haupteingang ist eine Rampe erforderlich. Aufgrund der Ebenflächigkeit der gewählten gesägten Granitplatten kann die einseitige Querneigung auf 1,5 Prozent reduziert werden. Dies ermöglicht eine besonders komfortable Nutzung mit Rollstühlen und Rollatoren.
Für die Muldenrinne wurde ein barrierefreies Profil ausgewählt. Im Garten kann der Hauptweg, der eine alternative Wegeverbindung zur Bushaltestelle darstellt, als geneigter Gehweg mit Neigungen von 6 Prozent entwickelt werden. Da es sich nicht um den zentralen Weg zum Haupteingang handelt, ist dieses vertretbar. Nach jeweils 10 m sind Zwischenpodeste vorgesehen. Die zur Entwässerung notwendige Querneigung ist als gewölbtes Profil mit einer Neigung von 2 Prozent vorgesehen. Dadurch wird eine Versickerung in die Vegetation ermöglicht.
Die Rutschfestigkeit kann sowohl für die vorgeschlagenen Beläge im „Stadthof" als auch im Garten sichergestellt werden.
Kapitel 5.1, Kapitel 5.2, Kapitel 5.3 und Kapitel 5.4
Am Haupteingang ist ein geradliniger Rampenlauf zur barrierefreien Erschließung in einer Breite von 1,5 m vorgesehen. Die Rampe überwindet einen Höhenunterschied von 24 cm auf einer Länge von 4,1 m mit einer Neigung von 6 Prozent. An der Rampe sind beidseitig in Griffhöhe Handläufe vorgesehen. Radabweiser sind verzichtbar, da diese Funktion die Hauswand beziehungsweise eine Mauerscheibe übernehmen. Die Kriterien für barrierefreie Rampen werden eingehalten. Gegenüber der herabführenden Treppe wird der Mindestabstand von 3 m eingehalten.
Kapitel 6.1, Kapitel 6.2, Kapitel 6.3, Kapitel 6.4 und Kapitel 6.5
Gegenüber der Rampe ist eine barrierefreie Treppe vorgesehen. Die Stufen werden mit einer kontrastierenden Markierung an der Oberseite ausgestattet. Da die vier Stufen von unten gut überblickt werden können, kann auf eine Markierung an den Setzstufen verzichtet werden. Handläufe sind an beiden Seiten vorgesehen. Aufgrund der beidseitigen Einfassung sind keine freien Stufenenden vorgesehen, die gegen Abrutschen gesichert werden müssten. Am Treppenaustritt ist ein taktil kontrastierendes Aufmerksamkeitsfeld vorgesehen.
Zwischen dem „Stadthof“ und dem Garten besteht ein Höhenunterschied von 3,3 m. Dieser Höhenunterschied wird mit einer barrierefrei gestalteten Treppe überwunden. Die insgesamt 22 Stufen werden zur bequemeren Nutzbarkeit mit einem Zwischenpodest gegliedert. Analog zur Treppe am Haupteingang ist jeweils für die oberste und unterste Stufe eine Markierung der Trittstufe vorgesehen. Die Treppe ist beidseitig mit Handläufen versehen, am Treppenaustritt ist ein taktil kontrastierendes Aufmerksamkeitsfeld vorgesehen.
Auf eine zusätzliche Erschließung durch eine Rampe wird an dieser Stelle aufgrund des großen Höhenunterschieds verzichtet. Während der Öffnungszeiten des Gebäudes kann der Aufzug im Gebäude mitgenutzt werden.
Kapitel 11.1, Kapitel 11.2, Kapitel 11.3 und Kapitel 11.4
Im Außenraum werden sowohl im „Stadthof" als auch im Garten Sitzmöglichkeiten angeboten. Für den „Stadthof" sind komfortable Bänke mit Rücken- und Armlehne vorgesehen. Hier wird das bereits in der Fußgängerzone entwickelte Modell aufgegriffen.
Im Lesegarten sind neben den Wegen durch die Heckenräume taktil und visuell erfassbare Sitznischen in die Hecken integriert. Hier sind Sitzangebote vorgesehen, die die sehr unterschiedlichen Nutzergruppen berücksichtigen. Entsprechend variieren die Angebote von Sitz- und Liegeelementen mit und ohne Rückenlehne, die vis-á-vis oder als Linie positioniert werden. Es ist ergänzend jeweils Platz für einen oder zwei Rollstühle in den Sitznischen.
Kapitel 15.1, Kapitel 15.2 und Kapitel 15.3
Gemäß Bedarfsplanung ist der Bibliothek ein barrierefrei nutzbarer Lesegarten zuzuordnen. Dieser Garten wird der im Untergeschoss vorgesehenen Bibliothek unmittelbar an die Terrasse angeschlossen. Der geometrisch strukturierte Garten besteht aus geschnittenen Hecken in die variierend Sitznischen integriert sind. Es ist geplant, die Sitznischen so auszubilden, dass sie auch für Rollstühle komfortabel nutzbar sind. Die Grundgeometrie berücksichtigt entsprechende Rangier- und Bewegungsflächen.
Die barrierefreie Sanitäranlage befindet sich zentral auf der Erdgeschossebene zwischen dem Foyer und den Räumlichkeiten der Gastronomie.
Die Tür ist als Schiebetür mit 90 cm lichter Durchgangsbreite ausgebildet. Rw = 27 dB nach DIN 4109.
Das WC ist beidseitig anfahrbar und mit Stützklappgriffen, Rückenlehne und einer integrierten Spülung ausgestattet. Die Toilettenpapierhalterung ist aus der Sitzposition erreichbar.
Das Waschbecken ist unterfahrbar. Auch die weitere Ausstattung ist barrierefrei. Der Spiegel ist direkt über dem Waschtisch angebracht und 100 cm hoch.
Der Notruf ist von den Toiletten wie vom Boden aus erreichbar. Neben den Waschbecken befindet sich eine weitere Möglichkeit, durch eine Zugschnur ein Notsignal auszulösen. Die Auslösung des Signals wird optisch und akustisch rückgemeldet. Die Alarmleuchte befindet sich außen neben der Tür sowie an der Foyerwand und kann von der Informationstheke aus wahrgenommen werden.
Eine optische Alarmierung der Menschen mit auditiven Einschränkungen ist durch eine Blitzleuchte gesichert.
Die visuelle Kennzeichnung der Türen erfolgt im Rahmen des Gestaltungskonzeptes auf dem Türblatt. Die Beschriftung für blinde Nutzer wird in den Türgriff (die vertikale Griffstange) integriert (siehe Detail X).
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