In öffentlichen Bereichen empfiehlt sich eine optische Alarmierung. Bei Arbeitsstätten sind auch personengebundene Empfangsgeräte mit Vibrationsalarm möglich.
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"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."
Für Toiletten muss in der Nähe des WC-Beckens eine visuell kontrastreich gestaltete und taktil erfassbare Notrufanlage vorgesehen werden. Der Notruf muss vom WC-Becken sitzend sowie vom Boden aus liegend ausgelöst werden können. Die Erkennbarkeit und Auffindbarkeit für blinde Menschen muss eindeutig sein.
Die Alarmierung im Brandfall soll für Menschen mit Einschränkungen der auditiven Wahrnehmung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen.
In öffentlichen Bereichen empfiehlt sich eine optische Alarmierung. Bei Arbeitsstätten sind auch personengebundene Empfangsgeräte mit Vibrationsalarm möglich.