Vor barrierefreien Rampen sind keine Aufmerksamkeitsfelder notwendig.
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"Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein."
Vor barrierefreien Rampen sind keine Aufmerksamkeitsfelder notwendig.
Vor steilen Rampen (mit einer Neigung größer als sechs Prozent) sind Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 60 cm (vorzugsweise 90 cm) Tiefe anzuordnen.
Aufmerksamkeitsfelder sind am unteren Rampenantritt auch bei steilen Rampen nicht notwendig, wenn diese nicht an ein Bodenleitsystem angebunden sind.