Aus Sicherheitsgründen erfordern Aufzüge und Plattformlifter im Außenraum eine ausreichende Beleuchtung.
Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zur Filterung Handlungsfelder - Zum Inhalt - Zur Fußzeile
"Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollten, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein."
Aus Sicherheitsgründen erfordern Aufzüge und Plattformlifter im Außenraum eine ausreichende Beleuchtung.
Eine kontrastreiche Gestaltung gemäß Kapitel 2.9 ist obligatorisch. Vor der Aufzugstür kann ein optisch und taktil (flächenbündig eingebautes Feld oder Bodenbelagwechsel) kontrastierendes Feld von 150 x 150 cm die Auffindbarkeit des Aufzugs erleichtern.
Die Ausbildung der Bedienelemente ist wie in Kapitel 12 – Bedienelemente vorzunehmen. Dabei sind gerade innerhalb der Kabinen die geometrischen Vorgaben zur Erreichbarkeit zu beachten (etwa 50 cm seitliche Anfahrtsfläche, siehe Kapitel 8.2 – Türen).
Die akustische und optische Rückmeldung der Befehlsannahme muss auch bei wiederholter Betätigung erfolgen.
Die Befehlsgeber sind extragroß (XL) gemäß DIN EN 81-70 Anhang G auszubilden, sowohl in der Kabine als auch an jeder Etage. Die Tasten sollen mindestens 50 × 50 mm (Millimeter) oder im Durchmesser 50 mm groß sein. Der Abstand zwischen den Tasten muss 10 mm betragen. Die Reihenfolge ist immer von links nach rechts. Die Zeichen oder Symbole sind auf den Tasten kontrastierend aufgebracht und 30 bis 40 mm groß.
Die taktil wahrnehmbare Beschriftung soll vorzugsweise in erhabener, kontrastreicher Profilschrift mit einer Höhe von mindestens 15 mm gestaltet sein.
Die Reliefhöhe beträgt bei einer Schrifthöhe 15 mm etwa 1,5 mm.
Zusätzlich sollten Beschriftungen auch in Brailleschrift erfolgen.
Für die Informationsvermittlung sind, zusätzlich zu optischen Anzeigen, Sprachdurchsagen zu empfehlen.