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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

7. Aufzugsanlagen

Benutzbarkeit
"Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollten, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein."

7.4 Benutzbarkeit

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
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Aus Sicherheitsgründen erfordern Aufzüge und Plattformlifter im Außenraum eine ausreichende Beleuchtung.

Eine kontrastreiche Gestaltung gemäß Kapitel 2.9 ist obligatorisch. Vor der Aufzugstür kann ein optisch und taktil (flächenbündig eingebautes Feld oder Bodenbelagwechsel) kontrastierendes Feld von 150 x 150 cm die Auffindbarkeit des Aufzugs erleichtern.

vgl. DIN EN 81-70:2005-09, Anhang E

Die Ausbildung der Bedienelemente ist wie in  Kapitel 12 – Bedienelemente vorzunehmen. Dabei sind gerade innerhalb der Kabinen die geometrischen Vorgaben zur Erreichbarkeit zu beachten (etwa 50 cm seitliche Anfahrtsfläche, siehe Kapitel 8.2 – Türen).

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.2

Die akustische und optische Rückmeldung der Befehlsannahme muss auch bei wiederholter Betätigung erfolgen.

Die Befehlsgeber sind extragroß (XL) gemäß DIN EN 81-70 Anhang G aus­zubilden, sowohl in der Kabine als auch an jeder Etage. Die Tasten sollen mindestens 50 × 50 mm (Millimeter) oder im Durchmesser 50 mm groß sein. Der Abstand zwischen den Tasten muss 10 mm betragen. Die Reihenfolge ist immer von links nach rechts. Die Zeichen oder Symbole sind auf den Tasten kontras­tierend aufgebracht und 30 bis 40 mm groß.

Die taktil wahrnehmbare Beschriftung soll vorzugsweise in erhabener, kontrastreicher Profilschrift mit einer Höhe von mindestens 15 mm ge­staltet sein.

vgl. DIN EN 81-70:2005-09, Anhang G

Die Reliefhöhe beträgt bei einer Schrifthöhe 15 mm etwa 1,5 mm.

vgl. DIN 32986:2015-01, Kapitel 4.3.2

Zusätzlich sollten Beschriftungen auch in Brailleschrift erfolgen.

vgl. DIN EN 81-70:2005-09, Anhang G

Für die Informationsvermittlung sind, zusätzlich zu optischen Anzeigen, Sprachdurchsagen zu empfehlen.

vgl. DIN EN 81-70:2005-09, Anhang E

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