Die Oberflächen von Bewegungs- und Aufenthaltsbereichen sind taktil, visuell und gegebenenfalls auffällig akustisch kontrastierend zueinander auszubilden, um die Funktion der Leitung und Warnung zu gewährleisten (siehe Kapitel 2.9 und Kapitel 2.10).
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"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."
Leitsysteme im Außenbereich können aus sogenannten Sonstigen Leitelementen und / oder Bodenindikatoren (siehe Kapitel 2.7) entwickelt werden. Sie werden als Leitlinien verwendet, die Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung Orientierung ermöglichen und eine durchgängige Ertastbarkeit von Wegen gewährleisten.
Im Außenbereich können beispielsweise Sonstige Leitelemente wie durchgehende Häuserkanten, Mauern und Sitzmauern, Rasenkantensteine, Sockel / Absätze, Borde, Geländer / Handläufe, Hecken, Pflasterstrukturen, Rasenflächen, Gehwege mit Ober- und Unterstreifen und Metallabdeckungen wie Entwässerungselemente als Sonstige Leitelemente dienen.
Mithilfe Sonstiger Leitelemente gestaltete Leitlinien (siehe Fotos unten) müssen in ihrer Funktion dem Nutzer kommuniziert werden, da sie im Gegensatz zu Bodenindikatoren nicht selbsterklärend sind. In einem geschlossenem System sollte eine Leitlinie einheitlich und nur in gleichartiger Funktion verwendet werden. Die Durchgängigkeit von Leitlinien darf nicht durch Einbauten oder temporäre Nutzungen, etwa eine temporäre Möblierung oder Beschilderung, beeinträchtigt werden. Daher ist mindestens ein Abstand von 60 cm von jeglichen Einbauten, beziehungsweise 120 cm an der Sitzseite von Sitzgelegenheiten freizuhalten.
Fußwegbegleitende durchgehende bauliche Strukturen und aufgehende Bauteile wie Hauswände, Mauern, Sitzmauern, Sockel, Zäune, Geländer und Handläufe sind zur Längsorientierung blinder und sehbehinderter Menschen geeignet. Unregelmäßige Strukturen, wie in den Weg hineinragende Treppenstufen, eine fehlende durchgängige Aufkantung oder unterbrochene Zaunelemente, Außengastronomie oder Aufsteller / Auslagen lassen die Nutzung als Leitlinie nicht zu, da sie eine Verletzungsgefahr darstellen und / oder zum Verfangen der Langstöcke führen können. Entlang einer einseitig räumlich begrenzten Leitlinie ist mindestens ein 120 cm breiter Bewegungsraum freizuhalten. Im Weiteren sind die erforderlichen Wegebreiten zu beachten (siehe Kapitel 3.1).
vgl. DIN 18040-1:2011-10, Kapitel 4.3.2, vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 5.9
Bei Verwendung taktil kontrastreicher Bodenstrukturen als Sonstiges Leitelement muss der Wechsel zwischen den Materialien als durchgängige Leitlinie sicher erkannt werden können. Die Erkennbarkeit wird zum Beispiel durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Oberflächenbearbeitungen erreicht (siehe Kapitel 2.9 und Kapitel 2.10).
Die Oberflächen von Bewegungs- und Aufenthaltsbereichen sind taktil, visuell und gegebenenfalls auffällig akustisch kontrastierend zueinander auszubilden, um die Funktion der Leitung und Warnung zu gewährleisten (siehe Kapitel 2.9 und Kapitel 2.10).
Großflächige Außenbereiche, wie Plätze und Wege über 8 m Breite, können für die Orientierung sensorisch eingeschränkter Menschen zu weiträumig sein.
Eine Gliederung solcher Flächen in Bereiche für die Fortbewegung (Bewegungsbereiche) und Aufenthaltsbereiche beziehungsweise Bereiche für Ausstattungselemente ist vorteilhaft für die Orientierung und Sicherheit von allen Menschen, insbesondere jedoch für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung.
Bewegungsbereiche sollten frei von Einbauten und Hindernissen sein. Möblierung und Ausstattungselemente sind ausschließlich in den Aufenthaltsbereichen vorzusehen. Der Materialwechsel zwischen Bewegungs- und Aufenthaltsbereich ist jeweils als Leitlinie erkennbar beziehungsweise ertastbar, wenn diese visuell und taktil kontrastierend ausgebildet wird. Beidseitig der Bewegungsbereiche ist jeweils eine Zone von 60 cm von Einbauten freizuhalten. Bei Bänken und Fahrradabstellern sind größere Abstände von mindestens 120 cm freizuhalten (siehe Abbildung). In beengten Bestandssituationen können die Mindestabstände möglicherweise nicht überall eingehalten werden.
Die visuell kontrastreiche Ausgestaltung von Ausstattungselementen und wichtigen Orientierungspunkten sowie von Aufenthaltsbereichen verbessert ihre Auffindbarkeit erheblich. Entlang eines Weges können diese punktuellen Elemente die Orientierung unterstützen und in besonderen Fällen visuell kontrastreich gestaltete Bodenbeläge erübrigen.
Fußgängerbereiche, die ohne erkennbaren Bord niveaugleich an Fahrstreifen für PKW-, Anlieferverkehr oder Fahrräder angrenzen, sind durch visuell und taktil erfassbare Trennstreifen, nicht jedoch durch Bodenindikatoren, abzugrenzen. Für diese mindestens 30 cm breiten Trennstreifen sind beispielsweise Kleinpflasterstrukturen geeignet.
Bei größeren Geschwindigkeiten (beispielsweise als Schritttempo und bei größerem Verkehrsaufkommen) sind wegen der höheren Gefährdung, zusätzlich zu einem Sicherheitsraum von mindestens 50 cm zur Fahrbahn, Borde notwendig.
Sinnvoll ist eine Gliederung der an den Bord anschließenden Gehwege in Ober- und Unterstreifen mit mittiger Gehbahn (siehe Abbildung). Ober- und Unterstreifen sind visuell und taktil kontrastierend zur Gehbahn auszubilden. Damit können Aufenthaltsbereiche, beziehungsweise der Sicherheitsraum zu angrenzenden Nutzungen wie der Fahrbahn, eindeutig festgelegt und gleichzeitig durchgängig nachvollziehbare Leitelemente angeboten werden.
Eine asymmetrische Ausbildung der Streifen ist für die eindeutige Erkennbarkeit der Fahrbahnanordnung von Vorteil.
Borde grenzen sichere Erschließungsflächen der Fußgänger von Gefahrenbereichen wie Fahrbahnen ab. Menschen, die sich mit dem Langstock bewegen, nutzen den ertastbaren Bord zur orthogonalen Ausrichtung ihrer Laufrichtung. Als Leitlinie ist der Bord geeignet, wenn in Längsrichtung parallel zum Bord keine Einbauten vorhanden sind und das Verkehrsaufkommen keinen Sicherheitsraum erfordert. Als äußeres Abgrenzungselement sind Borde mit einer Regelhöhe von 10 bis 12 cm, aber mindestens 6 cm hoch, mit einer deutlich wahrnehmbaren Kante, visuell kontrastierend zum Belag und ohne starke Abrundung auszubilden, um für Langstocknutzer optimal erkennbar zu sein.
Für Rollstuhlfahrer stellen Kanten über 3 cm ein Hindernis dar. Daher sind bei der Verwendung von 6 cm hohen Borden stufenlose Übergänge in Form von getrennten Querungsstellen nach DIN 18040-3 vorzusehen. Bordhöhen an gemeinsamen Querungsstellen sind deshalb auf genau 3 cm abzusenken (abgesenkter Bord). Hiermit kann sowohl die Nutzbarkeit für Rollstuhl- und Rollatornutzer als auch die Sicherheit von Langstockgängern und Führhundhaltern gewährleistet werden.
vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 5.9.2, vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.3.2
Die Verwendung von Borden bei der Gestaltung von Plätzen, Wegen und Straßen auf Grundstücken von Bauten des Bundes sind vor diesem Hintergrund sorgfältig abzuwägen.
Entwässerungsrinnen mit Metallabdeckungen und offene Entwässerungsrinnen sind als Leitlinien in unstrukturierten Fußgängerbereichen oder auf Platzflächen geeignet, wenn sie in ein durchgängiges Leitsystem eingebunden sind und sich taktil und visuell eindeutig vom umgebenden Belag unterscheiden. Des Weiteren ist begleitend auf ausreichend dimensionierte, von Einbauten freizuhaltende Bewegungsbereiche zu achten (siehe Abbildung).
Der Wechsel zwischen Belag und Vegetation kann als Leitlinie von Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung erkannt und somit als Sonstiges Leitelement genutzt werden, wenn die Wegeflächen taktil und visuell kontrastierend zur angrenzenden Vegetation gestaltet werden.
Wenn eine eindeutige Abgrenzung im Übergang zu Vegetationsflächen notwendig ist, ist eine 3 cm hohe Aufkantung als taktil erfassbare Leitlinie geeignet.
Diese Aufkantung kann jedoch die Entwässerung und Versickerung des Oberflächenwassers in die angrenzenden Vegetationsflächen erschweren. In diesem Fall ist die Aufkantung gegebenenfalls höher als 3 cm auszubilden, um diese beispielsweise durch eine Perforation durchlässig gestalten zu können. Die durchgängige Ertastbarkeit mit dem Langstock muss gewährleistet werden.
Weitere Ausstattungselemente wie Beleuchtung werden außerhalb der Wege in den Grünflächen oder auf einem taktil und visuell erfassbaren Seitenstreifen platziert (siehe Kapitel 2.9 und Kapitel 2.10).
Barrierefrei gestaltete Ausstattungselemente (siehe Kapitel 11) können in platzartigen Aufweitungen bei ausreichend kontrastierender Gestaltung nach dem Prinzip der markanten Punkte eingesetzt werden.
Angegliederte Aufenthaltsbereiche sollten sich entsprechend dem Zonierungsprinzip für Platzflächen ebenfalls taktil und visuell unterscheiden.