Der Einsatz von Bodenindikatoren im Innenbereich ist auf den notwendigen Umfang zu beschränken; zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen, wie Markierungen von Absturzkanten oder Treppenantritten, sind sie jedoch unerlässlich.
Im Innenraum kann bei glatten Belägen auf die für Außenräume bestimmten Bodenindikatoren mit entsprechenden Noppen- und Rippenhöhen verzichtet werden. Bei glatten Bodenbelägen sind Leit- und Orientierungselemente im Innenraum schon mit einer Höhendifferenz von 2 bis 3 mm gut mit dem Langstock ertastbar. Das nachträgliche Aufbringen von Rippen oder Einfräsen von Rillen kann beispielsweise auch in Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Die Breite der Leitstreifen kann im Innenraum wesentlich reduziert werden, oft reichen drei bis vier Rippen, um eine Leitfunktion herzustellen.
vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 6.1
Leitsysteme aus Bodenindikatoren können in Durchgängen bis 150 cm Breite durchgeführt werden. Bei Durchgängen in einer Breite unter 150 cm ist das Leitsystem zu unterbrechen, da der seitliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Auf solche Engstellen muss mit Aufmerksamkeitsfeldern hingewiesen werden.
Sonstige Leitelemente können als Leitlinie erkannt werden beziehungsweise die Funktion der Bodenindikatoren übernehmen (siehe Kapitel 2.6).
vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 5.9
Auffindestreifen
Auffindestreifen leiten zu wichtigen Räumen oder Abzweigen im Flur, zu Aufzügen oder Bedienelementen. Die taktil wahrnehmbare Gestaltung ist obligatorisch. Eine visuell kontrastierende Gestaltung der Auffindestreifen ist nur dann notwendig, wenn keine visuelle Erkennbarkeit beispielsweise der Türen oder Beschilderungen vorhanden ist.
Links: Taktil erfassbarer Auf ndestreifen ist bei einer Tür auf den Türgriff zu führen,
Rechts: Wenn taktile Türbeschilderung vorhanden ist, sollte der Aufindestreifen hingeführt werden.
vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 6.2.4