Es ist zu beachten, dass die Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Mobilitätshilfen nicht durch die Möblierung eingeschränkt werden.
Für Leihrollstühle und mobile Sitzhilfen sind bei Bedarf ausreichende Flächen einzuplanen; die Abmessungen sind nach den Rollstuhlarten zu bestimmen. Für einen zusammengeklappten mechanischen Rollstuhl ist von 120 × 35 cm auszugehen, für einen elektrischen Rollstuhl müssen 120 × 70 cm freigehalten werden.