Die Ausbildung eines Arbeitsplatzes richtet sich nach den optimierten Abläufen des Arbeitsvorgangs. Zu beachten ist, dass auch andere von den Beschäftigten genutzte Räume, wie Besprechungs- oder Konferenzräume der Arbeitsstätte, entsprechend ausgestattet werden müssen.
Bei Beschäftigten im Rollstuhl ist die Anordnung über Eck vorzuziehen, da nur eine Drehbewegung durchzuführen ist.
Bei Rollstuhlfahrern ist die Unterfahrbarkeit einzuhalten. Höhenverstellbare Arbeitstische oder Arbeitsplatten ermöglichen die individuelle Anpassung für alle Mitarbeiter.
vgl. Kapitel 10.3
Die Höhe und Handhabung der Bedienelemente richtet sich nach
vgl. Kapitel 12.2
Bei der Möblierung sind Auszugsschränke und Schränke mit Roll- oder Schiebetüren vorzuziehen. Die maximale Greifhöhe von etwa 140 cm sollte respektiert werden. Es ist zu prüfen, in welcher Höhe die möglicherweise benötigten Geräte unterzubringen sind. Auf fest eingebaute, baulich integrierte Arbeitsflächen sollte gegebenenfalls verzichtet werden, da diese keine Flexibilität anbieten.
Abhängig von sensorischen Einschränkungen sind die Arbeitsplätze mit individuell notwendigen Hilfsmitteln, wie beispielsweise:
- Kommunikationsanlagen für Beschäftigte mit auditivenEinschränkungen,
- Bildschirmlesegeräten mit Sprachausgabe oder einer Braillezeile für Beschäftigte mit visuellen Einschränkungen,
auszustatten. Mögliche Störungen innerhalb von Großraumbürostrukturen können beispielsweise durch mobile Abtrennungen behoben werden.
Bei Fenstern von Arbeitsstätten ist auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten. Weitere Vorgaben
vgl. Kapitel 13.3