Die Breite eines Rollstuhls wurde in der DIN 18040-1 mit 70 cm dargestellt. Das verbleibende Maß von 20 cm ergibt sich aus dem notwendigen Platzbedarf für die Hände der selbstfahrenden Rollstuhlfahrer.
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"Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar sein."
Die Breite eines Rollstuhls wurde in der DIN 18040-1 mit 70 cm dargestellt. Das verbleibende Maß von 20 cm ergibt sich aus dem notwendigen Platzbedarf für die Hände der selbstfahrenden Rollstuhlfahrer.
Eine Tür hat folgende Mindestmaße:
Bei manuell betätigten Türen sowie vor Bedienungselementen ist eine seitliche Anfahrfläche von mindestens 50 cm (Abstand ab Mitte Schloss) einzuhalten, um die Bewegungsabläufe des Türöffnens zu ermöglichen.
Bei Windfängen soll ausreichend Bewegungsfläche zum Drehen (150 × 150 cm), auch bei nach innen öffnenden Türen vorgehalten werden. Wahlweise kann auch eine Kopplung der Türsteuerungen zum Einsatz kommen.
Damit die Rollstuhlnutzer die Türdrücker erreichen können, darf die Laibungstiefe maximal 26 cm betragen oder die Nutzbarkeit muss auf andere Weise nachgewiesen werden. Wenn anders nicht möglich, können auch automatische Türsysteme nachgerüstet werden (Taster dann in einer Höhe von 85 cm).
Die Bewegungsflächen (Abstand Taster zur senkrechten Türkante) an der Schlossseite vor automatischen Türsystemen sollen folgendermaßen ausgebildet werden: