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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

8. Türen

"Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar sein."

8.3 Nutzbarkeit

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Gebäudeeingangstüren sollen automatisch zu öffnen und zu schließen sein. Die Auslösung kann je nach Nutzung des Gebäudes durch Bewegungsmelder, Lichtschranken oder manuell erfolgen. Mögliche Kommunikationsan­lagen sind in die barrierefreie Gestaltung einzubeziehen. Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch, beispielsweise durch ein Lichtsignal, anzuzeigen (Kapitel 12.2).

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.3 und 4.5.3

Bei manuell betätigten Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe ist die Freigabe optisch und akustisch zu signalisieren.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.3

Karusselltüren und Pendeltüren sind zu vermeiden. Um barrierefreie Nutz­barkeit zu ermöglichen, sind in der Nähe zusätzliche Drehflügel- oder Schiebetüren anzuordnen. Pendeltüren müssen durch eine Schließvorrichtung ausgestattet sein, um das Durchpendeln zu verhindern.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.3

Karusselltüren sind im Abstand von 30 cm über die gesamte Breite der Tür­öffnung mit einem 60 cm tiefen Aufmerksamkeitsfeld abzusichern. Vor sich automatisch öffnenden Schwingtüren ist 30 cm vor dem geöffneten Türflügel ein 60 cm tiefes Aufmerksamkeitsfeld in Türbreite anzuordnen. Leitsysteme dürfen nicht zu diesen Türen führen, sondern müssen auf manuell bedienbare Drehflügeltüren und automatische Schiebetüren hin­geführt werden.

vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 5.8.2

Manuell betätigte Türen

Manuell betätigte Türen müssen mit einem geringen Kraftaufwand zu öff­nen und zu schließen sein (Bedienkräfte und -momente der Klasse 3 nach DIN EN 12217). Wenn dies nicht möglich ist, müssen automatische Türsysteme angewendet werden.

vgl. DIN EN 12217:2010-11

Türschließer sind vorzugsweise mit stufenlos einstellbarer Schließkraft ein­­zusetzen (Freilauftürschließer). Bei schweren Brandschutztüren können Feststellanlagen installiert werden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.3

Dabei ist zu beachten, dass die Türen nicht in die Bewegungsflächen hineinragen.

In Arbeitsstätten muss auch im Brandfall die Bedienbarkeit der Tür erhalten bleiben. Wenn dies nicht möglich ist, können alternative Fluchtwege oder organisatorische Maßnahmen zum Einsatz kommen. vgl. ASR V3a.2, Anhang A1.7

Automatische Türen

Die Türen der Haupterschließungswege sind vorzugsweise mit automa­tischen Türsystemen auszustatten.

Beim Einbau von automatischen Türsystemen sind Sicherheitsabstände, Ver­zögerungen des Schließablaufes sowie akustische Signale für Blinde und Sehbehinderte zu beachten.

vgl. DIN 18650-1:2010-02

Wenn eine automatische Tür nicht auch manuell über einen Türgriff ohne geringen Kraftaufwand bedient werden kann, ist eine taktile und visuelle Auffindbarkeit des Bedientasters sicherzustellen (Kapitel 2).

Ferner sollten die Auswirkungen auf die Benutzbarkeit von Menschen mit kognitiven Einschränkungen durch deutliche Hinweise auf die Funktion und nachvollziehbare Abläufe berücksichtigt werden.

Türgriffe und Türtaster

Die Türgriffe sind entsprechend der Nutzung des Gebäudes in einer Höhe von 85 oder 105 cm (Höhe Drehachse, Mitte Drückernuss) anzubringen.

Bei barrierefreien Sanitärräumen sind 85 cm einzuhalten.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.2

In Arbeitsstätten sind Türgriffe für kleinwüchsige Beschäftigte und Beschäftigte die einen Rollstuhl benutzen und deren Hand- / Arm-Motorik eingeschränkt ist in 85 cm Höhe anzubringen. vgl. ASR V3a.2, Anhang A1.7

Taster sind in einer Höhe von 85 cm anzubringen (Kapitel 12).

Drückergarnituren sind greifgünstig auszubilden. Bevorzugt sind bogen- oder U-förmige Griffe zu verwenden. Zu vermeiden sind dagegen Drehgriffe sowie eingelassene Griffe (Ausnahme: Sporthallen). Besonders günstig sind senkrechte Bügel, da hier verschiedene Greifhöhen möglich sind.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.3

Waagerechte Bügel erleichtern, beispielsweise bei Sanitärräumen, das Zuziehen der Tür.

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