Alternativ ist der Einsatz von Schiebetüren möglich
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"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."
Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume schlagen. Wenn die Tür beispielsweise durch einen Sturz blockiert ist, muss sie von außen entriegelt und geöffnet werden können.
Alternativ ist der Einsatz von Schiebetüren möglich
Bewegungsflächen von mindestens 150 x 150 cm sind jeweils vor Sanitärobjekten vorzusehen. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. In jedem barrierefreien WC ist ein Waschtisch oder ein Handwaschbecken zu platzieren. Die notwendige Bewegungsfläche ist je nach Anordnung zu berücksichtigen.
Die Notwendigkeit einer Liege als Umkleidemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen ist zu prüfen (Kapitel 20.7).
Das WC-Becken muss beidseitig anfahrbar sein, wofür jeweils eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von 70 cm (von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand) und einer Breite von 90 cm erforderlich ist.
Die beidseitige Anfahrbarkeit kann folgendermaßen kompensiert werden: