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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

20. Sanitäranlagen

Toiletten
"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."

20.7 Liegen

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Da Liegen als Umkleidemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen sowie zum Katheterwechsel vorzuhalten sind, sollte der Einsatz in Arbeitsstätten oder in Bildungseinrichtungen geprüft und gegebenenfalls sinngemäß eingeplant werden. Die Platzierung kann im Sanitärbereich oder in einem Sanitätsraum, sofern dieser über ein Waschbecken verfügt, erfolgen.

Liegen sind nach DIN 18040-1 in Sanitärräumen in Rast- und Sportstätten bereitzuhalten.

Liegen sind 180 cm lang, 90 cm breit und 46 cm hoch. Vor der Liege ist eine 150 cm tiefe Bewegungsfläche freizuhalten. Klappliegen sind möglich.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.6

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